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   BSG, 23.11.1995 - 1 RR 1/95   

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https://dejure.org/1995,16690
BSG, 23.11.1995 - 1 RR 1/95 (https://dejure.org/1995,16690)
BSG, Entscheidung vom 23.11.1995 - 1 RR 1/95 (https://dejure.org/1995,16690)
BSG, Entscheidung vom 23. November 1995 - 1 RR 1/95 (https://dejure.org/1995,16690)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Genehmigung einer Betriebskrankenkasse; Sicherung der Leistungsfähigkeit; Gefährdung des Bestands der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK); Erfordernis des Vergleichs auf Bundesebene; Überschreitung des Bedarfssatzes um mehr als 12,5 v.H.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 26.02.1992 - 1 RR 10/91

    Genehmigung der Errichtung einer BKK, Gefährdung der Leistungsfähigkeit einer AOK

    Auszug aus BSG, 23.11.1995 - 1 RR 1/95
    Nach der neuen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 26. Februar 1992 (BSGE 70, 153, 160, 161) liege eine Gefährdung der betroffenen AOK vor, wenn es zu einer Überschreitung des durchschnittlichen Bedarfssatzes der Verbandskassen um mehr als 10 vH komme.

    Diese Schlußfolgerung könne nicht aus der Entscheidung des BSG vom 26. Februar 1992 (BSGE 70, 153, 160, 161) hergeleitet werden.

    Zu Recht sei das LSG in konsequenter Anwendung der Rechtsprechung des BSG (BSGE 70, 153, 161) davon ausgegangen, daß es auf die Frage der Kausalität zwischen Errichtung einer BKK und der Leistungsgefährdung der AOK nicht ankomme, wenn der Ausgangsbedarfssatz der Ortskrankenkasse bereits jenseits der Gefährdungsgrenze liege.

    Demgegenüber ist das LSG bei seiner Entscheidung von dem Urteil des BSG vom 26. Februar 1992 (BSGE 70, 153, 160 f = SozR 3-2500 § 147 Nr. 3) ausgegangen und hat eine Abweichung um 10 vH für die Annahme einer Gefährdung zugrunde gelegt.

    Für diese hat der Gesetzgeber aber in § 147 Abs. 1 Satz 2 SGB V nF nunmehr festgelegt, daß eine Gefährdung von landesweit tätigen AOK?n erst bei einer Überschreitung des bundesdurchschnittlichen Bedarfssatzes aller AOK?n um mehr als 12, 5 vH vorliegt (vgl im übrigen zu dieser Problematik BSGE 70, 153, 161 = SozR 3-2500 § 147 Nr. 3).

  • BSG, 17.04.1991 - 1 RR 2/89

    Genehmigungsbescheid für die Errichtung einer Betriebskrankenkasse, Gefährdung

    Auszug aus BSG, 23.11.1995 - 1 RR 1/95
    Der Übergang von der Anfechtungs- zur Feststellungsklage stellt keine Klageänderung dar, wenn sich - wie hier - dadurch der Klagegrund nicht ändert (vgl dazu § 99 Abs. 3 Sozialgerichtsgesetz und BSGE 56, 45, 50 [BSG 15.11.1983 - 1 S 10/82] = SozR 2100 § 70 Nr. 1; BSGE 68, 228, 229 [BSG 17.04.1991 - 1 RR 2/89] = SozR 3-2200 § 248 Nr. 1).

    Denn die dann anwendbare Vorschrift des § 153 Abs. 1 Nr. 2 SGB V setzt für die Einleitung des Schließungsverfahrens voraus, daß die Beigeladene zu 2) nicht hätte errichtet werden dürfen, dh die Voraussetzungen für die Genehmigung nicht vorgelegen haben (vgl dazu BSGE 68, 228, 229 [BSG 17.04.1991 - 1 RR 2/89] = SozR 3-2200 § 248 Nr. 1).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl dazu BSGE 68, 228, 235 f [BSG 17.04.1991 - 1 RR 2/89] = SozR 3-2200 § 248 Nr. 1) muß für die Frage, ob durch die Errichtung einer BKK der Bestand oder die Leistungsfähigkeit einer AOK gefährdet wird, ein Vergleich mit den Kassen der gleichen Kassenart des jeweiligen Wirtschaftsraums erfolgen.

    Eine Gefährdung der Leistungsfähigkeit oder des Bestandes kann nach BSGE 68, 228, 236 [BSG 17.04.1991 - 1 RR 2/89] allenfalls dann angenommen werden, wenn der Bedarfssatz der landesweit tätigen AOK den durchschnittlichen Bedarfssatz aller im Bundesgebiet tätigen AOK?n um 12, 5 vH übersteigt.

  • BSG, 15.11.1983 - 1 S 10/82

    Feststellung des Haushaltsplans - Rentenversicherung - Aufsichtsbehörde -

    Auszug aus BSG, 23.11.1995 - 1 RR 1/95
    Der Übergang von der Anfechtungs- zur Feststellungsklage stellt keine Klageänderung dar, wenn sich - wie hier - dadurch der Klagegrund nicht ändert (vgl dazu § 99 Abs. 3 Sozialgerichtsgesetz und BSGE 56, 45, 50 [BSG 15.11.1983 - 1 S 10/82] = SozR 2100 § 70 Nr. 1; BSGE 68, 228, 229 [BSG 17.04.1991 - 1 RR 2/89] = SozR 3-2200 § 248 Nr. 1).
  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 19/15 R

    Krankenversicherung - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Anspruch auf

    Ein berechtigtes Interesse (vgl § 131 Abs. 1 S 3 SGG) an der von Klägern begehrten Feststellung setzt voraus, dass die Feststellung für sie in Zukunft rechtlich bedeutsam sein kann (vgl BSG Urteil vom 23.11.1995 - 1 RR 1/95 - Juris RdNr 14) .
  • BSG, 19.10.2023 - B 1 KR 22/22 R

    Krankenversicherung - Medizinischer Dienst - Amtsenthebung eines Geschäftsführers

    Es handelt sich um keine Klageänderung im Rechtssinne (§ 99 Abs. 3 Nr. 3 SGG; vgl BSG vom 9.4.2019 - B 1 KR 3/18 R - BSGE 128, 54 = SozR 4-1780 § 161 Nr. 3, RdNr 17 zur allgemeinen Leistungsklage; BSG vom 17.4.1991 - 1 RR 2/89 - BSGE 68, 228, 229 = SozR 3-2200 § 248 Nr. 1 S 2 = juris RdNr 11; BSG vom 23.11.1995 - 1 RR 1/95 - juris RdNr 13) .
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 9 AS 3918/12
    Ein berechtigtes Interesse (vgl. § 131 Abs. 1 S 3 SGG) an der vom Kläger begehrten Feststellung setzt voraus, dass die Feststellung für ihn in Zukunft rechtlich bedeutsam sein kann (vgl. BSG Urteil vom 23.11.1995 - 1 RR 1/95 - Juris Rdnr 14).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.08.2009 - L 4 KR 936/07
    Aus der gleichen Erwägung heraus ist auch der Übergang von einer Anfechtungs- zu einer Fortsetzungsfeststellungsklage wegen zwischenzeitlicher Erledigung des angegriffenen Verwaltungsakts keine unzulässige Klageänderung, sondern eine Beschränkung des Klageantrags nach § 99 Abs. 3 Nr. 2 SGG oder eine Umstellung wegen einer späteren Veränderung nach § 99 Abs. 3 Nr. 3 SGG (BSG, Urteil vom 23. November 1995, 1 RR 1/95, veröffentlicht in juris, Rn. 13; Leitherer, a.a.O., Rn. 5).
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